Reform des Bauvertragsrechts
Reform des Bauvertragsrechts,
besserer Schutz und mehr Rechtssicherheit für Bauherren.
Seit dem 01.01.2018 gilt das neue, auch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankerte, Bauvertragsrecht, mit dem Verbraucher besser geschützt werden sollen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte:
1. In der Baubeschreibung, die dem Bauherrn rechtzeitig vor Vertragsabschluss vorliegen muss, müssen zwingend enthalten sein:
- detaillierte Beschreibung aller wesentlichen Handwerksarbeiten, Energie- und Schallschutz,
- Art und Umfang aller wesentlichen zu erbringenden Leistungen,
- Grundrisse und Pläne, aus denen Raum- und Flächenangaben klar hervorgehen,
- alle anderen wesentlichen Gebäudedaten.
2. Ein vertragliches 14-tägiges Widerrufsrecht für private Häuslebauer, das im Vertrag klar benannt werden muss. Fehlt der Hinweis auf das Widerrufsrecht, so verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate nach Vertragsabschluss.
3. Der voraussichtliche Termin der Fertigstellung bzw. die voraussichtliche Baudauer, muss genannt werden und ist für den Bauunternehmer verbindlich.
4. Auch nach Vertragsabschluss können Bauherren Änderungen in Zukunft verlangen. Der Unternehmer muss dann grundsätzlich ein Nachtragsangebot erstellen.
Das neue Baurecht beinhaltet viele positive Änderungen für private Bauherren. Da es jedoch sehr komplex und umfangreich ist, wenden Sie sich mit detaillierten Fragen bitte an einen Fachanwalt. Unser Immobilientipp ist keine Rechtsberatung, sondern dient lediglich dem Hinweis auf gesetzliche Änderungen im Bauvertragsrecht.
Zum Ende ein guter Hinweis von Abraham a Sancta Clara:
„Beim Bauen sollt‘ man bestens schauen,
sich möglichst wenig zu verhauen,
sonst kommt man in des Elends Klauen.“
Sie haben Fragen zur Vermietung oder zum Verkauf Ihrer Immobilie?
Dann rufen Sie uns unter 06039-9910 an, zu diesen Themen beraten wir Sie gerne kompetent und zuverlässig.
Ihr Wolf Immobilien Team,
Roland Wolf + Angelika Guidry
Zuletzt aktualisiert am 21.02.2023 von Dario.